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AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den Richtlinien der Illustratoren Organisation e.V.

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und
dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere
widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Illustrators. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsver-
kehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher,die münd-
lich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wennin den
Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommenwird.

 

2. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind
verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung an Dritte heranzuziehen.
In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs-und sonstigen Rechte in dem
dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und an denAuftraggeber
übertragen.

 

3. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden,einschließlich Präsen-
tationen, Entwürfen und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung    b) derWerkzeichnungsvergütung c) derVergütung für
die Übertragung der Nutzungsrechte an derWerkzeichnung Mangels anderwei-
tiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/odergezahl-
te Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteileangerechnet: 30
% auf die Entwurfsvergütung 30%auf dieWerkzeichnungsvergütung 40%auf
die Nutzungsrechte, sofern solche übertragen werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unab-
hängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfangder Auftraggeber
von den Nutzungsrechten Gebrauch macht.Werden keine Nutzungsrechte
eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,nicht jedoch die Vergütung
für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge desAuftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höheder Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilungwie folgt:
50%auf die Entwurfsvergütung 50%aufdieWerkzeichnungsvergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweilsgeltenden Um-
satzsteuer zu entrichten sind, sofern der Illustrator umsatzsteuerpflichtigist. Die
Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten
und nicht in der Vergütung enthalten.

 

4. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie istohne Abzug zahlbar. Erstreckt
sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehrals vierWochen oder erfordert
er vom Illustrator finanzielleVorleistungen, die 50%der zu entrichtenden
Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der
Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Wird derVertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die
Ansprüche auf die zum Zeitpunkt derVertragsbeendigung nach dem oben
Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt§
649BGB.
Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oderteilweise in Verzug, wenn
er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferungnicht zahlt, ohne dass es einer
Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbartenUmfang, entsteht
ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattungder Vergütung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seineGegenansprü-
che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkanntsind.

 

5. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden,soweit vereinbart, nur
Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen
(Skizzen, Layouts) undWerkzeichnungen (Final Art), die ererstellt oder erstellen
lässt, wird nicht übertragen. Alle dem Auftraggeber imRahmen des Auftrags
übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalenWerkstücke (Entwürfe,
Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)bleiben    im Eigentum des
Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitznur solange eingeräumt,
als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung desIllustrators auf den
Besitz derWerkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet dasRecht
zum Besitz spätestens mit der Beendigung desVertragsverhältnisses zwischen
dem Illustrator und ihm. DieWerkstücke sind nach Ende des Rechtszum Besitz
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahrdes Auftraggebers.
Bei Beschädigung oderVerlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von
100%der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohnedurch eine solche Zahlung
Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe sind nur zurErleichterung der
Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch durchihn
und den Illustrator bestimmt.Weitergehende Nutzungsrechte daran werdendem
Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weitergehende vertragliche
Nutzungsrechte-Übertragung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommeneWerkzeichnung.
Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschütztsind oder auch
nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollten, dürfen nur in dem
Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftragvereinbart ist oder sich aus
dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicherVereinba-
rungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- odersonstige Rechte,
und zwar nur für die vereinbarte Dauer undden vereinbarten inhaltlichen und
räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfangder Nutzungs-
rechte-Übertragung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest
nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfanghinausgehende
Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechte-Über-
tragung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang derMehrnutzung im Verhältnis
zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung

des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung stehtdem Illustrator ein
Auskunftsanspruch zu.Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitarbeit begründen keine(Mit-) Rechte des Auftraggebers, essei denn, dass dies
ausdrücklich vereinbart worden ist. Rechte an den Leistungendes Illustrators,
insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung dergesamten
den Auftrag betreffendenVergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zusignieren und auf denVervielfälti-
gungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei derdigitalen Erfassung der
Werke muss der Name des Illustrators mit denBilddaten elektronisch verknüpft
werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen(wederdie Originale noch
Reproduktionen) inTeilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zuverändern
und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es seidenn, dies ist ausdrücklich
Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet.Der Illustrator ist
insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstelltwurden,
einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeberhe-
rauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe
von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbarenund zu vergüten.
Bei einerVerletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungs-
rechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe inHöhe der dreifachen
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht, neben derVertragsstrafe
Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte
geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vomIllustrator zum
Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,dass ausdrücklich etwas
anderes vereinbart worden ist.


6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der
Entwurfsphase je Entwurf ein (1)–nicht Bildelementetauschender–Optimie-
rungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass diesesals Sonderlei-
stung berechnet wird.
Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung undVorlage von Entwürfen, die
Änderung und/oder neue Schaffung vonWerkzeichnungen sowie andere Zusatz-
leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische
Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger)werden    je nach Aufwand gesondert
berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einemvon ihm nach billigem
Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.Tagessatz berechnen, der sich an den
Vergütungsempfehlungen der I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert.
Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklichunter Angabe
der Höhe derVergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustratornicht zu vertreten hat, nicht
durchgeführt, sind–neben der nach Ziffer4Absatz2inVerbindung mit§649BGB
zu zahlenden Teilvergütung–die angefallenen Nebenkosten vomAuftraggeber
zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nachderen Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungenund Neben-
kosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltendenUmsatzsteuer zu
entrichten sind.


7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtlichezur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie
erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügungzu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator diezur Nutzung dieser Unter-
lagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiterverpflichtet, den
Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die fürdie Erbringung
seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, undvon denen
der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustratorunbekannt sind.
Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen anden Auftrag-
geber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wirdund nur auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichtenin Annah-
meverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungs-
stufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieserEntwicklungsstufen
eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet,alle von ihm zu erbrin-
genden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

 

8. Korrektur, Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind dieWerkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstige
Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben. Die Produktionsüberwachung durch
den Illustrator erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. BeiÜbernahme der
Produktionsüberwachung ist der Illustrator berechtigt, nach eigenem Ermessen
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen
zu geben.

 

9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alletechnischen
Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben,zu erbrin-
gende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig
vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht undist auch eine rechtzeitige
Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung
für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängertsich die Frist zur
Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nichtgeschlos-
sen. Die Einrede des nicht erfülltenVertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald dieArbeiten und
Leistungen zurVersendung gebracht sind.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhereGewalt, Arbeits-
kampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen derTelekommunikation, Störungen
des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige
vom Illustrator nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wirddie Lieferzeit
für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies giltentsprechend für den Fall, dass
sich der Illustrator beim Eintritt einer dieser Ereignissein Lieferverzug befindet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber
angezeigt.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatzverlangen, den er durch
angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbartenVer-
gütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines
weiter gehendenVerzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,erfolgt die
Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeberdie Lieferung an einem
anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahrund Rechnung. Die Gefahr
geht mit Übergabe an den Transporteur oder, fallsein solcher nicht eingeschaltet
wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch denAuftraggeber
oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, undzwar auch dann,
wennTeillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B.
Transportkosten oder Anfuhr)übernommen hat.

 

11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftragesgenießt der
Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft seine Illustration nicht den Geschmackdes
Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungendes Auftragge-
bers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieserdie von
dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nachErhalt, in
jedem Fall aber vor einerWeiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen derDru-
ckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch
bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt,ist er zunächst zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablaufeiner von ihm zur Nacherfül-
lung bestimmten angemessenen Frist nach seinerWahl berechtigt, vomVertrag
zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung(Minde-
rung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wennder Mangel auch
nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auchfür Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemachtwerden;
für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator–gleich auswelchem Rechtsgrund–nur
für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,einschließlich des Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweiter
denVertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den
voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haf-
tungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus derVerletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowieSchäden auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider)
lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seineHaftung auf
das Auswahlverschulden.
Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern derIllustrator nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung derrechtlichen
Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen.Verletzen die Leistungen
des Illustrators die Rechte Dritter oder sind siesonst rechtswidrig, weil sie
auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen,
so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Erhat dem Illustrator
sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen
Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn vonallen Ansprüchen
Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeberauf mit seinen
Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesenposi-
tive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung fürSachaussagen
oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggebervorgegeben
oder sonst überlassen werden;im    gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür,
dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige
erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialienin erforderlichem
Umfang vorliegen.
Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die der Illustrator im Auftrag des Auftragge-
bers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältnis ausschließlichbeim Auftraggeber.
Wird der Illustrator, gleich aus welchen Gründen, alsStörer oderVerantwortlicher
im Sinne desTeledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder
anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt ihnder Auftraggeber von
jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach demVorangegangenen
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch imHinblick auf die
Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.


12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber demIllustrator fünf
bis zehn einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustratorist
berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zuverwenden.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrerWirksamkeit der
Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desVertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. DasGleiche gilt für
Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung
von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten,die dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben odernach Sinn und
Zweck desVertrages gewollt hätten.

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